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LG Bremen, 25.03.2019 - 87 BRs 41/17 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Bremen, 25.03.2019 - 87 BRs 41/17
- LG Bremen, 25.03.2019 - 87 BRs 189/12
- LG Bremen, 25.03.2019 - 87 BRs 261/12
- OLG Bremen, 20.09.2019 - 1 Ws 67/19
Wird zitiert von ...
- OLG Bremen, 20.09.2019 - 1 Ws 67/19
Zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Straftat vor …
Mit Beschluss vom 09.04.2018 - Az. 87 BRs 189/12, 261/12 und 41/17 - verlängerte die Strafkammer 87 des Landgerichts Bremen (Kleine Strafvollstreckungskammer) unter Abweisung eines Widerrufsantrages der Staatsanwaltschaft Bremen die Bewährungszeit in den Strafvollstreckungsverfahren 87 BRs 189/12 und 261/12 erneut um jeweils 1 Jahr und 6 Monate auf insgesamt 6 Jahre und 6 Monate und im Verfahren 87 BRs 41/17 um 1 Jahr auf insgesamt 6 Jahre.Im Verfahren 87 BRs 41/17 begann die auf 5 Jahre festgesetzte Bewährungszeit mit Rechtskraft des Urteils des Amtsgerichts Bremerhaven vom 06.05.2015, mithin am 15.05.2015 zu laufen und war im Zeitpunkt der Begehung der Nachtat noch nicht abgelaufen.